Informationen zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Subdomain bewerbung.deutscher-buchhandlungspreis.de veröffentlichte Website der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht zumindest teilweise als nicht-barrierefrei zu bewerten:

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2024 durchgeführten Bewertung.
Aufgrund dieser Überprüfung ist das digitale Bewerbungsverfahren mit den Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien (Flyer, Pressemitteilungen) sind nicht barrierefrei.
  • Alt-Attribute für Bilder sind nicht durchgängig eingetragen
  • Eine sinnvolle Überschriftenhierarchie ist nicht auf allen Seiten gewährleistet gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.
  • Eine Zusammenfassung der Website in deutscher Gebärdensprache ist nicht vorhanden

An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird fortlaufend gearbeitet. Diese Erklärung wurde am 1.12.2022 erstellt und zuletzt am 26.11.2024 aktualisiert.

Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns unter buchhandlungspreis@bkm.bund.de

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.deutscher-buchhandlungspreis.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende Kontaktdaten:

E-Mail: buchhandlungspreis@bkm.bund.de
Telefon: 0228 99 681 – 13562

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter  info@schlichtungsstelle-bgg.de.